Abfallwirtschaftsplan Land Brandenburg. Teilplan Siedlungabfälle.
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DE
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Potsdam
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ZLB: 2001/2844-4
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Abstract
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) regelt die Abfallwirtschaftsplanung. Abfallwirtschaftspläne enthalten grundsätzlich die Darstellung der Ziele der Abfallvermeidung und - verwertung, die Darstellung der zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen, die Ausweisung der zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen und die Ausweisung geeigneter Flächen für Deponien sowie für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen. Der Teilplan Siedlungsabfälle gilt für das Land Brandenburg mit seinen 4 kreisfreien Städten und 14 Landkreisen für den Zeitraum bis zum Jahr 2010. Die im Abfallwirtschaftsplan getroffenen Festlegungen zur Sicherung des zukünftigen Bedarfs an Abfallbeseitigungsanlagen beruhen auf Annahmen über die Art und Menge an Abfällen, die im Planungszeitraum im Land Brandenburg zur Beseitigung anfallen werden. Das zu diesem Zweck entwickelte Prognosemodell wird ausführlich erläutert. In einem eigenen Kapitel wird das Thema der Entsorgung Berliner Abfälle im Land Brandenburg aufgegriffen. kl/difu
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88 S.