Möglichkeiten und Grenzen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme neuen Rechts.

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Abstract

Das Instrument Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme verschafft den Gemeinden weitreichende Eingriffsrechte. Darin liegt die Versuchung gemeindliche Ziele zu verfolgen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Entwicklungsmaßnahme stehen. Der Beitrag untersucht, welche Möglichkeiten die Gemeinden haben und welche Grenzen ihnen gesetzt sind. Behandelt werden die Voraussetzungen für die Erforderlichkeit, insbesondere das Gemeinwohlerfordernis, die Folgerungen für sozialpolitische Ziele, die in einem Spannungsverhältnis zur Position der Grundstückseigentümer stehen, die räumliche Abgrenzung und die Frage, inwieweit Gemeinbedarfseinrichtungen als Folge und im Zusammenhang mit der Entwicklungsmaßnahme gesehen werden können.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr.18

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S.1041-1048

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