Planende! Bedenkt die europäische Eigentumsrechtsprechung aus Straßburg.

Thiel, Fabian
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung
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Datum

2018

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Herausgeber

Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

0936-9465

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 104 ZB 6841

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Nicht nur der Einfluss der Rechtssetzung der Europäischen Union (Richtlinien und Verordnungen mit Bezug zum Bau-und Planungsrecht) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Umweltrecht prägen zunehmend die gebaute Umwelt in den Mitgliedstaaten. Relativ unbemerkt von der Planungspraxis hat sich darüber hinaus eine rege Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hinsichtlich der Anwendung und Auslegung des Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls (ZP) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 20.3.1952 zum "Schutz des Eigentums" entwickelt. Die förmliche (direkte) Enteignung zur hoheitlichen Güterbeschaffung ist europarechtlich unproblematisch, wenngleich in der Praxis immer sensitiv. Hinzu kommen indes Kategorien wie a) "faktische/indirekte" Enteignungen, b) Eingriffe bei Nutzungsregelungen und c) sonstige eigentumsbeeinträchtigende Planungsmaßnahmen. Dieser Beitrag verdeutlicht die praktischen Auswirkungen der EGMR-Rechtsprechung auf das öffentliche Planungsrecht. Denn: Der deutsche Gesetzgeber kann bestimmte Dinge gar nicht mehr selbst regeln. Das sollten Planende wissen!

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Schlagwörter

Zeitschrift

Planerin

Ausgabe

Nr. 4

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 62-64

Zitierform

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Stichwörter

Serie/Report Nr.

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