Planende! Bedenkt die europäische Eigentumsrechtsprechung aus Straßburg.
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung
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Datum
2018
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Herausgeber
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
0936-9465
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 104 ZB 6841
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Nicht nur der Einfluss der Rechtssetzung der Europäischen Union (Richtlinien und Verordnungen mit Bezug zum Bau-und Planungsrecht) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Umweltrecht prägen zunehmend die gebaute Umwelt in den Mitgliedstaaten. Relativ unbemerkt von der Planungspraxis hat sich darüber hinaus eine rege Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hinsichtlich der Anwendung und Auslegung des Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls (ZP) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 20.3.1952 zum "Schutz des Eigentums" entwickelt. Die förmliche (direkte) Enteignung zur hoheitlichen Güterbeschaffung ist europarechtlich unproblematisch, wenngleich in der Praxis immer sensitiv. Hinzu kommen indes Kategorien wie a) "faktische/indirekte" Enteignungen, b) Eingriffe bei Nutzungsregelungen und c) sonstige eigentumsbeeinträchtigende Planungsmaßnahmen. Dieser Beitrag verdeutlicht die praktischen Auswirkungen der EGMR-Rechtsprechung auf das öffentliche Planungsrecht. Denn: Der deutsche Gesetzgeber kann bestimmte Dinge gar nicht mehr selbst regeln. Das sollten Planende wissen!
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Schlagwörter
Zeitschrift
Planerin
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 62-64