Bauplanungsrecht - Verhältnis des Bebauungsplans zu § 15 BauNVO. § 1 Abs.6 BauGB; § 15 BauNVO. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß v.6.3.1989 - 4 NB 8.89 - OVG NRW.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1989
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Im Normenkontrollverfahren wurde die Frage geklärt, ob § 15 Abs. 1 BauNVO auch bei Planungen eines konkreten Einzelfalles Korrekturfunktionen übernehmen kann, oder ob die "Nachsteuerungsmöglichkeiten" dieser Vorschrift auf Bebauungspläne mit offen gelassenem Gestaltungsspielraum und generell gehaltenen Planfestsetzungen beschränkt sind. Ferner wurde die Frage geklärt, ob Fehler und Defizite in der Abwägung durch § 15 Abs. 1 BauNVO korrigiert werden können. Dem Verfahren zugrunde lag der Nutzungskonflikt zwischen einem Hotelneubau und dazugehörigem Parkhaus sowie der anliegenden Wohnbebauung. Leitsatz des Urteils ist, daß Festsetzungen eines Bebauungsplanes durch § 15 BauNVO nur ergänzt, nicht jedoch ersetzt werden können. (hb)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Baurecht, 20(1989), Nr.3, S.306-308, Lit.