Behördliche Nachbesserung von Verwaltungsakten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren und Rechtsschutz der Betroffenen.

Utz
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Utz

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DE

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München

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ZLB: 2000/411

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DI

Zusammenfassung

Thema ist, welche Möglichkeiten die Behörde hat, um einen fehlerhaften Verwaltungsakt noch während des laufenden gerichtlichen Verfahrens nachzubessern und die Grenzen, die in einem solchen Vorgehen der Behörde gesetzt sind. Aufgrund der Diskussion über die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland, steht das Bemühen um eine Beschleunigung der Verwaltungsverfahren im Vordergrund. Das Interesse an in- und ausländischen Investitionen und Unternehmeransiedlungen, soll durch schnelle flexible Genehmigungsverfahren erhöht werden und somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland verbessern. Die Genehmigung muss daher auch in kürzeren Anfechtungsverfahren angegangen werden können. kirs/difu

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XVII, 199 S.

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Rechtswissenschaften