Aus der Praxis des Immissionsschutzes bei Rammerschütterungen.
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IRB: Z 1399
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Zusammenfassung
Im allgemeinen ist es nicht durchsetzbar bei Rammerschütterungen höhere KB-Werte als 0,4 für Wohnräume, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, durchzusetzen. Dabei sind zwar die in der DIN 4150, Teil 2, genannten Anhaltswerte für die Beurteilung von Erschütterungen eine Hilfe, sie werden aber, sofern es zu einem Rechtsstreit kommt und medizinische Sachverständige die Einflussgröße "Erschütterungs- und Lärmeinwirkungen" vom medizinischen Standpunkt beurteilt werden müssen, in der Regel zu Gunsten der betroffenen Bürger festgelegt. Abschließend geht der Autor auf ein Beispiel für die Beurteilung von Erschütterungen gegenüber Gebäuden ein. rh
Beschreibung
Schlagwörter
Bauphysik, Bauchemie, Umweltpflege, Vibration, Erschütterung, Rammerschütterung, Gebäudeerschütterung, DIN 4150, Immissionsschutz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Lärm, Lärmbelästigung
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Zeitschrift für das gesamte Sachverständigenwesen 3(1982)Nr.3, S.49-53 Abb.
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Bauphysik, Bauchemie, Umweltpflege, Vibration, Erschütterung, Rammerschütterung, Gebäudeerschütterung, DIN 4150, Immissionsschutz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Lärm, Lärmbelästigung