Die Haftung für rückständige Lasten- und Kostenbeiträge im Wohnungseigentumsgesetz.
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VVF
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DE
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München
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ZLB: 98/725
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DI
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Zusammenfassung
Die Frage der Haftung für rückständige Lasten- und Kostenbeiträge im Wohnungseigentum stellt sich vor allem dann, wenn ein Erwerber von Wohnungseigentum zur Übernahme von rückständigen Lasten und Kosten seines Rechtsvorgängers herangezogen werden soll. Die Lösung dieser Problematik ist in der dogmatischen Einordnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu suchen, die nach Literatur und Rechtsprechung von der Bruchteilsgemeinschaft gemäß BGB bis hin zur rein gesellschaftsrechtlichen Zuordnung reicht. Die Arbeit untersucht die Grundlagen des Wohnungseigentumsrechts, zeigt auf, daß es sich bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer um eine gesellschaftsähnliche Bruchteilsgemeinschaft handelt, und sieht auf dieser Basis die Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum als gegeben an. difu
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XXVIII, 204 S.
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 561