Aufgaben und Funktionen der Landkreise. Funktionsgefährdungen im kreisangehörigen Raum und Aufgabenverlust in der Region.

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Abstract

Aufgabenbestand und sogar die Existenzberechtigung der Landkreise in ihrem herkömmlichen Zuschnitt geraten von zwei Seiten her in die Diskussion. Einerseits ist die Aufgabenabgrenzung zwischen den Gemeinden und Kreisen, andererseits zwischen Kreisen und Regionen in Bewegung geraten. Anläßlich des fünfzigjährigen Bestehens des Landkreistages faßt der Beitrag in einer Bestandsaufnahme zusammen, was unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und in Anbetracht sich wandelnder Probleme heute Aufgabenbestand der Kreise sein kann und sollte. Gleichzeitig wird argumentiert, daß eine Aufgabenneuverteilung unumgänglich ist. In erster Linie die Länder sind aufgefordert, neue, problemadäquate Kompetenzzuweisungen zu erarbeiten. Am Beispiel der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden die unterschiedlichen Wege, die derzeit beschritten werden, verdeutlicht. Der neu gegründete Verband Region Stuttgart ist, so der Verfasser, eine Antwort auf die Unfähigkeit der Kreise und Gemeinden zur Kooperation gerade im Stadt-Umland-Bereich. Es ist zu erwarten, daß diese Form der regionalen Organisation kein Einzelfall bleiben wird. Umstritten ist der rechtliche Status des Verbands. Rechtsform, Aufgaben und Verbandsstruktur sprechen dafür, ihn als kommunale Gebietskörperschaft und Gemeindeverband im Sinn des Artikels 28 II Satz 2 GG zu qualifizieren.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr.19

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S.1047-1056

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