WEG § 21; BGB §§ 634, 635; AGB. Geltendmachung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluß. BGH, Urteil vom 10.5.1979 - VII ZR 30/78, Koblenz.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Zur Befugnis der Wohnungseigentümer, durch Mehrheitsbeschluss zu bestimmen, welche Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum geltend gemacht werden sollen. Die formularmäßige Bestimmung, wonach ein Vertrag über die Veräußerung einer Eigentumswohnung mit Fertigstellungsverpflichtung des Veräußerers kein Werkvertrag, sondern ein Kaufvertrag sein soll, ist unwirksam. Zu den Pflichten des Erwerbers von Wohnungseigentum, dem Gewährleistungsansprüche des Veräußerers gegen einen anderen Baubeteiligten abgetreten worden sind, wenn der Drittbeteiligte in Konkurs gefallen ist. -z-

Description

Keywords

Wohnungsrecht, Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftseigentum, Mangel, Gewährleistung, Eigentümerbeschluss, Vertrag, Werkvertrag, Kaufvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, BGH-Urteil, Rechtsprechung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 32(1979)Nr.43, S.2207-2210, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wohnungsrecht, Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftseigentum, Mangel, Gewährleistung, Eigentümerbeschluss, Vertrag, Werkvertrag, Kaufvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, BGH-Urteil, Rechtsprechung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries