Baden-Württembergs Weg zum Fahrradland Nr. 1. Schwerpunkte einer künftigen kommunalen Radverkehrspolitik aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Vor über zehn Jahren begann die Renaissance des Fahrrades im Freizeitbereich mit dem Ergebnis, dass heute der Fahrradtourismus in Deutschland einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro aufweist und eine weitere Steigerung zu erwarten ist. Fast 5.000 radfahrerfreundliche Hotels und Gasthöfe - so genannte Bett & Bike-Betriebe - haben den Trend erkannt und viele Kommunen legen Wert darauf, dass sie an Radfernwege angeschlossen und die Radfahrer durch ihren Ort geführt werden. Auch die Politik will verstärkt und nachhaltig auf das Fahrrad setzen. Baden-Württemberg soll Fahrradland Nr. 1 in der Bundesrepublik Deutschland werden. Das ist das Ziel des Landesbündnisses ProRad, das im Mai 2009 gegründet wurde und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des "Runden Tisches Radverkehr Baden-Württemberg" begleiten soll. In dem Beitrag werden aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) die hierfür notwendigen Themenfelder und Schwerpunkte benannt. Zunächst werden Anforderungen an die Kommunen im Verkehrsbereichformuliert. Da die Verkehrsabwicklung auch innerörtlich heute vorwiegend auf dem Verkehrsträger Auto basiert, sollte ein Umdenken der kommunalen Verkehrspolitik erfolgen und das Fahrrad als kostengünstigstes und umweltfreundlichstes Verkehrsmittel in den Mittelpunkt gestellt werden. Als Grundlage für eine durchdachte Radverkehrspolitik sollte ein Radverkehrsplan erstellt werden, in dem die Radrouten der verschiedenen Verkehre definiert werden und der Investitionsbedarf in die Fahrradinfrastruktur ermittelt werden kann. Außerdem wird auf die künftige Radverkehrsförderung des Landes, den Umweltverbund Fahrrad- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), die Verkehrssicherheit für Radfahrer sowie die Entwicklungen in der Fahrradtechnik und die Rolle des ADFC eingegangen.
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Die Gemeinde
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Nr. 22
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S. 1098-1102