Das Föderalismusproblem der steuerlichen Gleichmäßigkeit von der Betriebsprüfung bis zum Länder-Finanzausgleich.

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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4

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Abstract

Die Steuererhebung ist im Grundgesetz föderalistisch verankert und dabei verbunden mit der Steuerverteilung. Die steuerliche Gleichmäßigkeit der Steuererhebung hat daher eine Kehrseite in der Steuerverteilung. Die Feinregulierung bei der Steuerverteilung wird durch die Betriebsprüfung, bei der Steuerverteilung durch den Länderfinanzausgleich besorgt. Die Zahlendarstellungen zeigen die steuerlichen Länderunterschiede und machen deutlich, dass die volle Finanzwirklichkeit nur im Finanzbild der Haushalts-Nettoeinnahmen und -Nettoausgaben sowie der Staatsschulden präsentiert wird: Erst aus diesem Gesamtbild werden die vollen Länderunterschiede sichtbar, die nach dem Länderfinanzausgleich verbleiben. Im Hinblick auf diese Finanzrealität folgt das Finanzausgleichsgesetz (und damit der Länderfinanzausgleich) nicht der Intention des GG Artikel 107 Abs. 2. (rh)

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Steuerrecht, Finanzausgleich, Bundesland, Bund, Betriebsprüfung, Föderalismus, Auswirkung, Staat/Verwaltung, Finanzen

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In: Betr.-Berater, 41(1986), Nr.13, S.809-820, Abb.;Tab.;Lit.

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Steuerrecht, Finanzausgleich, Bundesland, Bund, Betriebsprüfung, Föderalismus, Auswirkung, Staat/Verwaltung, Finanzen

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