Die Inschutznahme im Denkmal- und Naturschutzrecht und ihre Bedeutung für das Verwaltungssachenrecht.
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DE
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Erlangen-Nürnberg
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ZLB: 92/2382
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DI
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Abstract
Vor dem Hintergrund zahlreicher Bürgerinitiativen mit umweltschützerischer Zielsetzung und der Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange des Natur- und Umweltschutzes gewinnt das Denkmal- und Naturschutzrecht an Bedeutung. Die Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Inschutznahme von Objekten (u.a. direkt durch den Gesetzgeber, durch Verwaltungsakt oder Satzungserlaß) unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften. Im weiteren behandelt der Autor die Rechte und Pflichten der betroffenen Bürger und beteiligten Verwaltungsstellen. Speziell auf das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler sowie auf das Naturschutzgesetz in Bayern wird in der Untersuchung eingegangen. Dabei wird auch die Inschutznahme durch Landschaftsplanung behandelt. rebo/difu
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XXXVI, 265 S.