Probleme des § 22 BauGB, insbesondere der sogenannten Fremdenverkehrsdienstbarkeit.

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0522-5337

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IRB: Z 935
ZLB: Zs 987-4

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Abstract

Der Beitrag befaßt sich mit den erforderlichen Schritten zur Anwendung des Paragraphen 22 BauGB, also der Verordnungsermächtigung, dem Satzungserlaß und dem Verwaltungsakt. Durch diese Vorschriften kann der Bildung von Zweitwohnungen in Fremdenverkehrsgemeinden vorgebeugt werden. Ferner werden die Möglichkeiten zur konsensualen Lösung auftretender Konfkliktlagen erörtert. Hierzu bietet sich vor allem die Bestellung einer sogenannten Fremdenverkehrs-Dienstbarkeit an, mittels derer grundbuchrechtlich gesichert werden kann, daß das betreffende Gebäude nur zu Zwecken des Fremdenverkehrs genutzt wird. Im Zusammenhang mit der Dienstbarkeit werden Fragen des Zusammenwirkens von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten untersucht. (-z-)

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr.14

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S.423-428

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