Die gemeindliche Selbstverwaltung im Verhältnis zur Demokratie als lebens- und Gestaltungsprinzip unter besonderer Berücksichtigung der Hessischen Gemeindeordnung vom 26. Februar 1952.
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SEBI: CN 468
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Abstract
Die Demokratie ist nicht nur eine Staatsform, sondern auch ein Lebens- und Gestaltungsprinzip.Von diesem Ausspruch Heinrich Lübkes ausgehend, untersucht der Verfasser die rechtliche Bedeutung und den materiellen Gehalt der Normen des Grundgesetzes und der hessischen Verfassung vom 1.Dezember 1946 über die kommunale Selbstverwaltung und die Verwirklichung des demokratischen Prinzips auf der Ebene der hessischen Gemeindeordnung.Er untersucht den Begriff der Demokratie in formaler und inhaltlicher Hinsicht und entwickelt eine demokratische Ethik.Anschließend behandelt er das Wechselverhältnis zwischen Demokratie und gemeindlicher Selbstverwaltung, wobei er die geschichtliche Entwicklung (angefangen bei der Dorfgemeinschaft ältester Zeit) darstellt.Nach einem Abschnitt über das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden nach dem Grundgesetz und der hessischen Verfassung gibt der Verfasser einen Überblick über die einzelnen Möglichkeiten der unmittelbaren Demokratie nach der hessischen Gemeindeordnung. chb/difu
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Kommunale Selbstverwaltung, Demokratie, Finanzhoheit, Gemeindeversammlung, Bürgermeister, Haushaltswesen, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte
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Würzburg: (1966), XXXI, 142 S., Lit.
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Kommunale Selbstverwaltung, Demokratie, Finanzhoheit, Gemeindeversammlung, Bürgermeister, Haushaltswesen, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte