Vorhaben- und Erschließungsplan. Nach dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.4.1993, BGBl. I, S.466.

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Aufbauend auf den in den neuen Bundesländern überwiegend positiven Erfahrungen mit Vorhaben- und Erschließungsplänen werden die Voraussetzungen für den Einsatz dieses Instruments nun in den alten und weiter in den neuen Bundesländern umrissen. Dem Gesetzgeber werden Änderungen des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vorgeschlagen, die zu einer Erweiterung der Zulässigkeit von Vorhaben- und Erschließungsplänen führen können. Weitere Abschnitte befassen sich mit der Ausgestaltung des Vertrags zwischen Investor und Gemeinden, dem Satzungsinhalt sowie den Anforderungen an Lesbarkeit und Prüfbarkeit der Planunterlagen. (wb)

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Baurecht

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Nr.5

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S.513-516

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