Mengensteuerung und Flächenbedarfskonto in der Gebietsentwicklungsplanung im Regierungsbezirk Münster.
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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DE
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Bonn
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0303-2493
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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885
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Abstract
Das Flächenbedarfskonto wurde erstmals im Gebietsentwicklungsplan Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe eingeführt. In der Vergangenheit wurde der prognostizierte Wohnbauflächenbedarf im Gebietsentwicklungsplan zeichnerisch als Siedlungsbereich dargestellt. Bei der Erarbeitung des neuen Regionalplans wurde der Bedarf für Siedlungsflächen bis zum Jahre 2015 rechnerisch ermittelt. Anschließend wurde nur ein Teil des Flächenbedarfs durch zeichnerisch dargestellte Siedlungsbereiche verortet. Der verbleibende Flächenbedarf wurde den einzelnen Gemeinden auf einem Konto gutgeschrieben. Zukünftig ist so eine flexiblere bauleitplanerische Realisierung des Flächenbedarfs möglich. difu
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr. 4/5
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S. 223-224