Änderungen bei den Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr.
Boorberg
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Datum
2003
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Nach § 45 a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8.8.1990 - BGBl. S.1690; mit Änderungen - ist einem Nahverkehrsunternehmer im Verkehr mit Straßenbahnen und Obussen sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die Beförderung von Auszubildenden auf Antrag ein Ausgleich zu zahlen. Erstattungen erfolgen durch das Land, und zwar 50 % der Mindereinnahmen, die sich aus der Beförderung durch Auszubildende mit Zeitkarten ergeben. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr und zur Änderung der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr vom 25.11.2002 - BGBI. S.4450. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 235-236/Rdnr.127