Die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Ein Konzept zur Vorsorge-Sanierung.
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1985
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IRB: Z 1585
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Zusammenfassung
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist seit dem 1.4.1974 im wesentlichen unverändert in Kraft. Der einzige Versuch, das Gesetz in der Substanz zu ändern, liegt Jahre zurück. Der am 6.9.1978 von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollte das Gesetz um eine Vermutungsklausel, ein Verschlechterungsverbot zum Schutz besonders empfindlicher Tiere, Pflanzen und anderer Sachgüter, um eine Sanierungsklausel und eine Luftreinhalteplanklausel ergänzen. Das Änderungsvorhaben scheiterte an den unüberblickbaren gegensätzlichen Auffassungen. Der Autor stellt die Novellierungsentwürfe der einzelnen Fraktionen, wie auch die verabschiedete Änderungsfassung vom 12.10.1985, vor. (rh)
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Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.11/12, S.385-394, Lit.