Planung von Kraftwerkstandorten und Energieversorgungsleitungen unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Energieversorgungskonzepte und kommunaler Planungshoheit.

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SEBI: 89/76-4

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Zusammenfassung

Gemeindliche Energieversorgungskonzepte fallen in den garantierten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeinden haben die Kompetenz, aktiv gestalterisch eine Gesamtordnung raumbezogenen Verhaltens zu entwickeln und mit Hilfe der Bauleitplanung festzulegen. Die Aussagen der Landesplanung zur Energieversorgung sind sehr unterschiedlich. Pläne, die die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (z. B. Kraftwerkstandorte) enthalten, müssen durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren erlassen werden. In der Praxis genügen nicht alle Landesgesetze bzw. Verordnungen diesen Anforderungen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß einige Landespläne nicht rechtmäßig sind. Durch die Novellierung des Baugesetzbuchs sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung aufgewertet, die Stellung der Gemeinden bei der Energieversorgungsplanung geschwächt worden. Gerät die Energieplanung der Kommune mit der des Landes in Konflikt, wird sich das Land mit seinen Planungsgesetzen durchsetzen können. kmr/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Kraftwerk, Standortplanung, Planungshoheit, Landesbauordnung, Baugesetzbuch, Fernwärme, Energieversorgungskonzept, Landesplanung, Regionalplanung, Bauleitplanung, Kommunalrecht, Baurecht, Planungsrecht, Standort, Recht, Energie

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Bremen: (1987), III, 178 S., Lit.(jur.Examensarbeit; Bremen 1987)

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Kraftwerk, Standortplanung, Planungshoheit, Landesbauordnung, Baugesetzbuch, Fernwärme, Energieversorgungskonzept, Landesplanung, Regionalplanung, Bauleitplanung, Kommunalrecht, Baurecht, Planungsrecht, Standort, Recht, Energie

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