Zur Reform des Länderfinanzausgleichs - eine Notwendigkeit?

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Berlin

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Die Verfasser sind der Auffassung, dass der bundesdeutsche Länderfinanzausgleich der Reform bedarf, weil seine rechtlichen Grundlagen, das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichgesetz, bis 2019 befristet sind. Der größte Reformbedarf bestehe in der strukturellen Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte. Vor allem die finanzschwachen Bundesländer und Kommunen leiden zudem unter besonderen strukturellen Problemen. Diese Probleme konstituieren besondere Bedarfe, die im bisherigen Finanzausgleichssystem nicht hinreichend berücksichtigt würden. Angesichts der geringen fiskalischen wie politischen Handlungsspielräume der Länder und erst recht der Kommunen sehen die Verfasser in erster Linie den Bund in der Verantwortung. Eine Minimallösung könne nach Ansicht der Autoren darin bestehen, dass dem Konnexitätsprinzip besser Rechnung getragen wird, indem der Bund seine Spielräume - insbesondere jene, die durch das Auslaufen des Solidarpakts II entstehen - entsprechend nutzt. Die Übernahme der BAFÖG-Finanzierung sowie die Übernahme von 1 Mrd. Euro der Kosten der Wiedereingliederungshilfe seien Schritte in die richtige Richtung, aber noch weit entfernt von einer nachhaltigen Lösung der Probleme.

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85 S.

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IMK Studies; 37