Bürgerbegehren und -entscheid erleichtern - ein Schritt zum politischen Erwachsenwerden.

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Kehl

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0937-1982

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ZLB: 98/2149-4

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Abstract

Der Autor plädiert für eine schrittweise Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Bundesland Baden-Württemberg. Quelle für seine Reformvorschläge sind neben eigenen Überlegungen und Erfahrungen die Einführung des Bürgerentscheids in Bayern 1995. Die Vorschläge betreffen zunächst die Erweiterung der bürgerentscheidsfähigen Angelegenheiten, die Streichung des einschränkenden Positiv-Katalogs (§ 21 Abs. 1 GemO), die Überprüfung des umfangreichen Negativ-Katalogs. Weitere Schritte wären die Milderung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Bürgerbegehren durch die Senkung der Unterschriftsquoren, die Streichung der 4-Wochen-Frist bei Bürgerbegehren, die sich gegen einen Gemeinderatsbeschluß wenden, die Aufhebung der Vorschrift eines Kostendeckungsvorschlags und die Streichung des Zustimmungsquorums (§ 21 Abs. 6 GemO). Auch der vorgeschlagene Weg, eine Verbesserung der Bürgerentscheidsregelung zu erreichen, lehnt sich an das bayerische Vorbild an, indem für ein Volksbegehren plädiert wird. goj/difu

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18 S.

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Diskussionspapiere; 1998,4