Kinderspiel- und Bolzplätze in Hamm.

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1974

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SEBI: 75/3254

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Zusammenfassung

Der vorgelegte Bedarfsplan soll der Stadtplanung als Grundlage für rechtskräftige Ausweisung von Spielflächen in Bebauungsplänen dienen.Dem Liegenschaftsamt soll er Basis zum Erwerb von Grundstücken zur Anlage der fehlenden Plätze sein, wobei durch optimalen Einsatz der Finanzierungsmittel ein Höchstmaß an Flexibilität erreicht werden soll, und schließlich dient er dem städtischen Gartenamt als Ausgangspunkt für eine systematische Verwirklichung der Spielplatzkonzeption im Rahmen der gesetzten Prioritäten.Nach einer 1972 verabschiedeten Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder müssen in Hamm für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Spielplätze für Kleinkinder angelegt werden (5 qm pro Wohnung).

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In: Hamm, (1974) 15 S., Abb.

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Tatsachen und Berichte; 14

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