Entschädigung Erster Klasse? Die Wiedergutmachung im öffentlichen Dienst in Hamburg nach dem Zweiten Weltkrieg.

Dölling u. Galitz
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Dölling u. Galitz

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Ebenhausen

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ZLB: 2004/244

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Abstract

In den Jahren 1933/34 entließ Hamburg aus politischen oder "rassischen" Gründen mehr als 2000 seiner Bediensteten. Ein Großteil dieser Beamten, Angestellten und Arbeiter verlangte nach 1945 eine Wiedergutmachung für die erlittenen Schäden. Die Wiedergutmachung im öffentlichen Dienst wurde von Anfang an gesondert von allen anderen Regelungen der Entschädigung betrieben. Sie hat bisher in der Forschung kaum Beachtung gefunden. Erstmals für eine deutsche Region ist sie hier dargestellt. Der Verfasser erläutert die verschiedenen Regelungen und unterschiedlichen Praktiken der Wiedergutmachung von 1945 bis in die sechziger Jahre. In den zahlreich dargestellten Einzelfällen spiegeln sich zugleich stets die vielfältigen Verfolgungsschicksale der Betroffenen wider. Subjektiv empfundene Benachteiligung steht neben massiver nationalsozialistischer Verfolgung, der entlassene unliebsame Dachdecker neben dem vertriebenen jüdischen Universitätsprofessor. Im Gegensatz zum übrigen Komplex der Entschädigung zeigt sich, dass in diesem Fall eine "Wiedergutmachung" im wörtlichen Sinne tatsächlich möglich war und auch angestrebt wurde. Gegenüber anderen Verfolgten wurden die öffentlich Bediensteten damit zu einer privilegierten Gruppe. difu

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98 S.

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Hamburger Zeitspuren; 1