Der Rechtsschutz des Rehabilitanden in außerbetrieblichen Rehabilitationsverhältnissen - Zugleich ein Beitrag zur Indienstnahme Privater bei der Erbringung öffentlicher Sozialleistungen.
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SEBI: 86/6254
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Zusammenfassung
Berufliche Rehabilitationsleistungen sind in zahlreichen öffentlich-rechtlichen Anspruchskatalogen vorgesehen und verpflichten eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern zur Leistungsgewährung. Die Rehabilitationsleistungen selbst werden jedoch kaum von hoheitlich organisierten Einrichtungen, sondern zunehmend von privaten Organisationen, die in der Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins etc. operieren, vorgenommen. Dabei liegt jedoch keine echte Privatisierung vor, sondern es werden lediglich Private auf Kosten der öffentlich-rechtlichen Leistungsträger bei der Erbringung öffentlich-rechtlicher Sozialleistungen zwischengeschaltet. Dadurch ergibt sich im weiteren die Frage, welche Auswirkungen diese Einschaltung auf die Rechtsstellung der am Sozialleistungsverhältnis Beteiligten (Leistungsträger, Leistungserbringer, Rehabilitand) hat. Dies wird untersucht an einem Einzelaspekt des vielschichtigen Rehabilitationsrechts, nämlich an der Frage nach dem Rechtsschutz des Rehabilitanden in außerbetrieblichen beruflichen Rehabilitationsverhältnissen. kp/difu
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Rehabilitation, Rechtsschutz, Sozialpolitik, Sozialrecht, Beruf, Privater, Verwaltungsrecht, Arbeit, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Sozialwesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung
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Bochum: (1985), XXIX, 277 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1985)
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Rehabilitation, Rechtsschutz, Sozialpolitik, Sozialrecht, Beruf, Privater, Verwaltungsrecht, Arbeit, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Sozialwesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung