Die strategische Umweltprüfung bei der Ausweisung regionalbedeutsamer Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen auf der Ebene der Regionalplanung anhand des Fallbeispiels Geislingen-Türkheim (Landkreis Göppingen).

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Zunächst wird die Strategische Umweltprüfung (SUP) anhand der Richtlinie (RL) 2001/42/EG als neues Verfahren bei der frühzeitigen Umweltprüfung von bestimmten Plänen und Programmen dargestellt. Aufgezeigt werden die Beziehungen und Schnittstellen einer SUP zu den bestehenden Prüfverfahren und Planungsinstrumenten Projekt-UVP, Eingriffsregelung, Öko-Audit sowie FFH-Verträglichkeitsprüfung. Soll sich die SUP in der Planungspraxis etablieren, ist eine zielgerichtete Vernetzung dieser unterschiedlichen Instrumente zwingend erforderlich. Ansonsten besteht durchaus die Möglichkeit, dass mit der Umsetzung der SUP-RL in nationales Recht in den unterschiedlichen Verfahren und auf den verschiedenen Planungsebenen dieselben Auswirkungen mehrfach untersucht werden. Hieraus können Verfahrensverzögerungen und eine Zunahme der Planungskosten resultieren. Aus diesem Grund erscheint es unerlässlich, eine klare inhaltliche und fachliche Trennung zwischen den einzelnen Prüfverfahren vorzunehmen und aufrecht zu erhalten. Auf der Ebene der Regionalplanung bietet es sich i. d. R. an, die Alternativenprüfung in einer SUP besonders zu vertiefen und im Gegenzug quantitative Prognosen zu konkreten Umweltauswirkungen eines Vorhabens in Form von Fachgutachten auf die nachfolgende Planungsebene abzuschichten. Auf der Ebene der Regionalplanung stehen folglich strategische und steuernde Überlegungen im Vordergrund der Untersuchungen einer SUP. Ziel ist, langfristig eine nachhaltige Raumentwicklung zu fördern. Entsprechend wurde insbesondere ein methodisches Konzept zur Alternativenprüfung ausgearbeitet und für den Untersuchungsraum "Geislingen-Türkheim" (Landkreis Göppingen) angewendet. difu

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XII, 381 S.

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