Kein Abstellverbot für Fahrräder auf Fußgängerflächen im Bahnhofsbereich. VG Lüneburg, Urteil vom 25.9.2002 - 5 A 161/01 (nicht rechtskräftig).
Beck
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Beck
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DE
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München
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0934-1307
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ZLB: Zs 4033-4
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RE
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Abstract
Das für einen Bahnhofsbereich angeordnete "Eingeschränkte Halteverbot für eine Zone" mit den Ergänzungen, dass das Parken nur auf dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt sei und dieses auch für Radfahrer gelte, erstreckt sich nicht auf das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Verkehrsflächen, die ausschließlich Fußgängern vorbehalten sind (Leitsatz der Redaktion).
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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
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Nr. 5
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S. 255 - 256