Stellungnahme des Kreises Iserlohn zum Vorschlag des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet.

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SEBI: 74/3336

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Laut Gesetzentwurf für das Ruhrgebiet soll der Raum Schwerte/Westhofen/Ergste vom Kreis Iserlohn abgetrennt und in den neuen Kreis Unna einbezogen werden. Dagegen hat der Kreistag Einspruch erhoben. Der Beschluß vom 18. 1. 73 wird wörtlich zitiert und anschließend unter B,rücksichtigung kommunaler Modellvorstellungen sowie unter Berufung auf das zentralörtlich abgestufte Gliederungsprinzip begründet und erläutert. Entsprechend dem Nordrhein-Westfalen-Programm 1975 wird gefordert, daß der betreffende Bereich gemeinsam mit dem übrigen Kreisgebiet im Neugliederungsraum Sauerland/Paderborn verbleibt. Tabellen und graphische Darstellungen im Anhang ergänzen den Text.

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Kreisgebietsreform, Gemeindegebietsreform, Regionalentwicklungsplanung, Gemeindeneugliederung, Kreisordnung, Verwaltungsreform, Regionalplanung, Verwaltung, Planung

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In: Iserlohn, (1973) 28 S., Abb.; Tab.

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Kreisgebietsreform, Gemeindegebietsreform, Regionalentwicklungsplanung, Gemeindeneugliederung, Kreisordnung, Verwaltungsreform, Regionalplanung, Verwaltung, Planung

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