Geräuschemissionen von Personenwagen bei Tempo 30.
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ZZ
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SEBI: Zs 2529-4
BBR: Z 189
IRB: Z 821
BBR: Z 189
IRB: Z 821
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Zusammenfassung
Für Wohngebietsstraßen, in denen kein Kolonnenverkehr auftritt, führt Tempo 30 zu einer gleichmäßigeren, umweltschonenderen Fahrweise. Auch bei Tempo 30 kann auf Wohngebietsstraßen in ca. 80 % der Zeit der dritte Gang benutzt werden, womit eine lärmarme und kraftstoffsprarende Fahrweise gegeben ist. Es wird am Beispiel aufgezeigt, dass durch Einführung von Tempo 30 die Vorbeifahrtpegel der einzelnen Fahrzeuge um 5,5 dB(A) und der Mittelungspegel am Immissionsort um 3,5 dB(A) sinken. Eine fühlbare Kraftstoffersparnis ist auch auf solchen Strecken zu erwarten. Ein Modell wird erörtert, das generell von Tempo 30 innerorts ausgeht, mit Ausnahme aller als Vorfahrtstraßen ausgewiesenen Straßen. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltpflege, Verkehrslärm, Geräuschemission, Geräuschmessung, Schallpegel, Verkehrsberuhigung, Wohnumfeld, Geschwindigkeitsbegrenzung
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Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Düsseldorf 31(1984)Nr.2, S.36-44, Abb., Tab.
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Umweltpflege, Verkehrslärm, Geräuschemission, Geräuschmessung, Schallpegel, Verkehrsberuhigung, Wohnumfeld, Geschwindigkeitsbegrenzung