Organisation des Jugendamtes - Unterhaltsvorschußgesetz.
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KGST B 12/79
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Zusammenfassung
Das Unterhaltsvorschußgesetz, gültig ab 1.1.1980, dient der Unterhaltssicherung von Kindern, die bei einem alleinstehnden Elternteil leben. Aus der Durchführung des Gesetzes ergeben sich hauptsächlich die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten: Information der Öffentlichkeit, Leistung und Heranziehung Unterhaltspflichtiger. Dieser Bericht beschreibt die Tätigkeiten und gibt eine Empfehlung zu ihrer organisatorischen Zuordnung. Er enthält ferner Hinweise zur Ermittlung des Personalbedarfs. mg/difu
Beschreibung
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Jugendamt, Unterhaltsvorschussgesetz, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Personalbedarf
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Köln: Selbstverlag (1979), 10 S., ,
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Jugendamt, Unterhaltsvorschussgesetz, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Personalbedarf
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KGSt-Bericht; 12/1979