Zur sozial- und strukturpolitischen Bedeutung einer wirksamen Prosperitätsklausel.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Abstract
Die einzelbetriebliche Investitionsförderung in der Landwirtschaft, ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, muß revidiert werden. Es geht darum, kapitalkräftige Betriebe aus der Förderung auszuschließen und eine möglichst große Zahl von Betrieben zu fördern, deren Existenz bedroht ist. Bund und Länder haben bereits eine effektivere Prosperitätsschwelle festgelegt. Diese, am Arbeitseinkommen orientiert, befriedigt wenig, da Manipulationen begünstigt werden. Es wäre besser, vom Gewinn auszugehen, noch besser, von Buchführungsabschlüssen. Prosperitäts- und Förderschwelle sollten auf Arbeitsmarktebene regionalisiert, also den regionalen Einkommensverhältnissen angepaßt werden. Es müßte sichergestellt werden, daß in Gebieten mit geringen außerlandwirtschaftlichen Einkommen keine überhöhten Einkommensansprüche gestellt würden. Keinesfalls darf Förderungswürdigkeit von überdurchschnittlichen Einkommen abhängig sein. Die Durchsetzbarkeit einer oberen und einer unteren Förderungsschwelle wird grundsätzlich für möglich gehalten. Dies würde einen 'sozialeren' Mitteleinsatz bedeuten, der insbesondere den peripheren Problemräumen zugute käme.
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Agrarstrukturpolitik, Investitionsbeihilfe, Förderraum, Schwellenwert, Einkommen, Gewinn, Investitionsplanung
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1978), H. 5/6, S. 393-397, Lit.
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Agrarstrukturpolitik, Investitionsbeihilfe, Förderraum, Schwellenwert, Einkommen, Gewinn, Investitionsplanung