Unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensermächtigungen im Verwaltungsrecht. Eine logische und semantische Studie zur Gesetzesbindung der Verwaltung.

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SEBI: 79/5127

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Abstract

In der verwaltungsrechtlichen Dogmatik werden "unbestimmte Rechtsbegriffe" und "Ermessensermächtigungen" unterschieden. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind solche, deren Inhalt nicht durch einen festumrissenen Sachverhalt ausgefüllt wird, sondern bei der Rechtsanwendung auf einen gegebenen Tatbestand im Einzelfall einer Fixierung und Konkretisierung bedarf.Diese Fixierung kann insbesondere in einer Wertausfüllung liegen (z.B. "gute Sitten"). Die Handhabung solcher Begriffe unterliegt der rechtlichen Nachprüfung. Bei dem Ermessen wird der Verwaltung die Freiheit zugestanden, zwischen verschiedenen Verhaltensweisen zu entscheiden.Die Verwaltung ist hier an bestimmte Gesichtspunkte (gerechte und billige Interessenabwägung, Zweckmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit) gebunden; innerhalb dieses "pflichtgemäßen Ermessens" besteht für sie ein Spielraum, der gerichtlich nicht überprüft wird. In der logischen und sprachphilosophischen Arbeit werden beide Begriffe untersucht und beschrieben, vor allem in bezug auf die normstrukturelle Zuordnung, daß Maß der Gesetzesbindung, die gesetztechnischen Unterschiede und Gemeinsamkeiten und verfassungsrechtliche Aspekte. Ein besonderer Abschnitt gilt den sog. "Koppelungsvorschriften". chb/difu

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Verwaltungsrecht, Ermessensspielraum, Unbestimmter Rechtsbegriff, Gesetzesbindung, Rechtsfolge

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Frankfurt/Main: Metzner (1979), 198 S., Lit.; Reg.; jur.Habil.; Frankfurt/Main 1978

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Verwaltungsrecht, Ermessensspielraum, Unbestimmter Rechtsbegriff, Gesetzesbindung, Rechtsfolge

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