Die Auseinandersetzung um den Körperschaftsbegriff in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts.

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Der Körperschaftsbegriff kann als einer der in der Rechtswissenschaft umstrittensten Rechtsbegriffe angesehen werden. Seit Otto v. Gierkes Lehre von der "realen Verbandsperson" ist es zu keinem Konsens mehr über Begriff und Wesen der Korporation als eines rechtsfähigen Personenverbandes gekommen. Doch auch vor Gierkes Auftreten war der Körperschaftsbegriff stark kontrovers. Der Autor legt die Grundlagen des Theorienstreits zwischen Gierke und den sog. Pandektisten dar und versucht so zu klären, wieso ein juristischer Begriff derart umstritten sein kann. Ausgehend vom Hauptproblem, das dem Körperschaftsbegriff zugrundeliegt, nämlich wodurch und in welchem Sinne dem Menschen eine rechtliche Persönlichkeit zukommt, schälen sich aus der komplexen Problematik drei Grundfragen heraus die Frage nach dem Grund der korporativen Persönlichkeit (allgemeiner Personenbegriff), die Frage nach dem rechtsobjektiven Charakter der Korporation (Korporation als rechtliches Verhältnis) und die Frage nach dem Staat als einer möglichen Korporation. chb/difu

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Verband, Körperschaft, Pandektistik, Rechtspositivismus, Rechtsgeschichte, Theorie

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Berlin: Duncker & Humblot (1978), 262 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1976)

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Verband, Körperschaft, Pandektistik, Rechtspositivismus, Rechtsgeschichte, Theorie

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Schriften zur Rechtsgeschichte; 17