Vorschrift für das Entwerfen von Bahnanlagen. Bahnhofsvorplätze und P + R-Anlagen (VEB 9). Gültig vom 1. Januar 1984 an. Vorausgabe (DS 800/9).

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1984

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Die Vorschriften für die Anlage von Bahnhofsvorplätzen und Park-and-Ride-Anlagen sind Teil des bautechnischen Regelwerks der Deutschen Bundesbahn. Sie regeln die Grundlagen für die Gestaltung von Bahnhofsvorplätzen und die Anschlüsse an das jeweilige Straßennetz. Die der Loseblatt-Sammlung beigegebenen zahlreichen Anhänge stellen Grundformen von Bahnhofvorplätzen vor, enthalten Musterentwürfe und präsentieren Beispiele von bereits gebauten Vorplätzen. goj/difu

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München: (1984), getr.Pag., Abb.; Tab.

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