Smogalarm. Fünf Funktionen der unmittelbaren Gefahrenabwehr im Umweltschutz.

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SEBI: 85/5026-4

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Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr im Umweltschutz, beispielsweise bei Smogalarm, dienen zunächst zur Warnung der möglicherweise Betroffenen (Warnfunktion) und zur kurzfristigen Verringerung der Umweltbelastung selbst (unmittelbare Steuerungsfunktion). Darüber hinaus jedoch werden sie üblicherweise auch als Signal dafür verstanden, daß die Umweltbelastung in dem betroffenen Gebiet allgemein zu groß ist, die bisherige Umweltpolitik also für einen sicheren Schutz von Mensch und Umwelt nicht ausreicht (Signalfunktion). Drohen den Verursachern der Umweltbelastung durch Auflagen im Fall akuter Gefahr erhebliche Kosten, so stellt dies für sie weiterhin einen Anreiz dazu dar, in umweltfreundliche Verfahren zu investieren (Anreizfunktion). Schließlich können in akuten Gefahrenfällen selbstverständlich erscheinende umweltbelastende Verhaltensweisen in Frage gestellt bzw. kann die Praktikabilität umweltfreundlicher Verhaltensweisen demonstriert werden (Beispielfunktion). Diese umweltpolitischen Funktionen der unmittelbaren Gefahrenabwehr im Umweltschutz werden in dem Aufsatz dargestellt und am Beispiel von Maßnahmen zur Smogbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland untersucht. difu

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Smogalarm, Umweltschutzmaßnahme, Smog, Gefahrenabwehr, Smogverordnung, Warnung, Umweltschutz, Umweltpflege, Luft

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Berlin: (1985), 30 S., Abb.; Lit.

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Smogalarm, Umweltschutzmaßnahme, Smog, Gefahrenabwehr, Smogverordnung, Warnung, Umweltschutz, Umweltpflege, Luft

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IIUG-preprints; IIUG 85-10