Erholungsfunktion des Waldes. Exemplarisch dargestellt an der Reitregelung. Ein Beispiel systemwidriger neuerer Gesetzgebung.
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1986
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SEBI: 87/2678
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Zusammenfassung
Die Arbeit beschränkt sich in ihrem Schwerpunkt auf das Recht zum Reiten im Walde, da hier die Problematik exemplarisch dargestellt werden und dann auf andere Erholungsarten übertragen werden kann. In Ausfüllung des bundesgesetzlichen Rahmens haben alle Bundesländer, bis auf das Land Bremen, Landesgesetze erlassen, die der Allgemeinheit die Benutzung des Waldes nicht nur einräumen, sondern auch sichern. Die Arbeit befaßt sich daher in rechtsvergleichenden Betrachtungen mit diesen Ländergesetzen. Die Besonderheit besteht darin, daß mit der Gesetzgebung der Bundesgesetzgeber und die den von ihm vorgegebenen Rahmen ausfüllenden Landesgesetzgeber einen im Verwaltungsrecht neuartigen Weg eingeschlagen haben, um Privateigentum für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Bei der Anwendung sind jedoch zahlreiche juristische und praktische Probleme in der Umsetzung aufgetreten. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß ein Abweichen von den bestehenden Rechtsinstituten und deren Dogmatik gerade im Verwaltungsrecht zu unbefriedigenden und unpraktikablen Ergebnissen führt. kp/difu
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Schlagwörter
Wald , Waldgesetz , Reiten , Reitweg , Forstrecht , Straßenverkehrsrecht , Wanderweg , Haftung , Wegerecht , Sport , Forstwirtschaft , Verwaltungsrecht , Individualverkehr , Freizeit , Erholung
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Heidelberg: (1986), ca. 360 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1986)
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Stichwörter
Wald , Waldgesetz , Reiten , Reitweg , Forstrecht , Straßenverkehrsrecht , Wanderweg , Haftung , Wegerecht , Sport , Forstwirtschaft , Verwaltungsrecht , Individualverkehr , Freizeit , Erholung