Ruhiges Wohnen trotz Verkehrslärm.
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1977
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SEBI: Zs 803-4
BBR H 873
IRB: Z 75
BBR H 873
IRB: Z 75
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Zusammenfassung
Ruhiges Wohnen, laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes als Befriedigung der Wohnbedürfnisse nicht auf die Nutzung der Gebäude nur bei geschlossenen Fenstern und Türen abgestellt, ist das Thema des Artikels. Die Beurteilung der Richtwerte bei der Ausweisung von Wohngebieten und ihre Rolle bei der Bauleitplanung werden mit Beispielen dargestellt. Schallpegelminderungen durch die Lage der Gebäude und ihrer Nutzungen werden mit der neuen Rechtsprechung dazu behandelt.
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Deutsche Bauzeitung, Stuttgart 111 (1977), 6, S. 45-47, Abb.; Lagepl.