Kooperation in der Abfallwirtschaft. Ende eines Stadt-Umland-Konfliktes?
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DE
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Bonn
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0303-2493
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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73
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Abstract
Abfälle werden zunehmend vermieden und insbesondere verwertet, so daß die Restmüllmengen seit Anfang der 90er Jahre und vermutlich auch in Zukunft in einem für alle Beteiligten wohl unerwartet hohem Maße rückläufig sind. Nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Notfallgesetzes (Oktober 1996) zeichnet sich heute die Koexistenz von öffentlichen gebietsbezogenen und privaten branchenspezifischen Entsorgungsstrukturen mit einer Vielzahl mittlerer und dezentraler Entsorgungs-, Verwertungs- oder Sortieranlagen ab, die erhebliche Auswirkungen auf die vorhandenen Entsorgungsstrukturen haben wird. Grundsätzlich sind Abfälle auch künftig gebietsbezogen und ortsnah zu entsorgen. Die Diversifizierung der unterschiedlichen Abfallentsorgungstechnologien macht aber größere Einzugsgebiete für einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Entsorgungsanlagen erforderlich. Die wirtschaftliche Konkurrenz zwischen den Anlagenbetreibern wird dabei durch die weiterhin sinkenden Abfallmengen verschärft. Fallbeispiele in Südwestdeutschland führten zu dem Schluß, daß die Bereitschaft zur Kooperation und Zusammenarbeit in der (öffentlichen) Abfallwirtschaft nur in einem Umfeld bewährter interkommunaler Kooperation möglich ist. Das raumpolitische Restrisiko liegt künftig weniger in der Standortfindung als in der Fähigkeit zur regionalen (Stadt-Umland)Kooperation zur Nutzung vorhandener Standorte. - (n.Verf.)
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr.4/5
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S.241-258