Möglichkeiten der rechtlichen Verknüpfung von informellen Beteiligungsverfahren und deren Ergebnisse in Verwaltungsverfahren (Teil 1): Verknüpfungsmöglichkeiten durch die verfahrensführende Behörde.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: Kws 750 ZB 6805

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RE

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Abstract

Der zweiteilige Text untersucht, ob und wie die Ergebnisse informeller Bürger- bzw. Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren in staatliche Verwaltungsverfahren durch die verfahrensführende Behörde (Teil 1) oder von auf der Grundlage einer Akteursanalyse ermittelten, beteiligten Akteuren (Teil 2) eingebunden werden können. Ein Fazit des bestehenden Rechtsrahmens sowie Ansätze für denkbare Rechtsänderungen beschließen beide Teile des Textes, der sich in erster Linie auf die rechtliche Situation in Baden-Württemberg bezieht. Zwischenfazit des ersten Teils: Der Amtsermittlungsgrundsatz ist als im Kern verfassungsrechtlicher Grundsatz in allen Bereichen des öffentlichen Rechts beheimatet. Er führt insoweit zu einer Verknüpfungspflicht durch die verfahrensführende Behörde, als in den zu koppelnden informellen Verfahren relevante Erkenntnisse gewonnen werden oder sich durch diese weitere Ermittlungen aufdrängen.

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Verwaltungsrundschau : VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft

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3

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76-80

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