Risikovorsorgende Videoüberwachung. Eine unzulässige Vermengung präventiver und repressiver Polizeitätigkeit?
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Die Polizeigesetze enthalten Ermächtigungen zur Videoüberwachung, die potenzielle Störer im Vorfeld der Entstehung einer konkreten Gefahr von gefahrverursachendem Verhalten - insbesondere der Begehung von Straftaten - abhalten sollen. Die abschreckende Wirkung dieser Maßnahmen beruht nicht zuletzt darauf, dass die erhobenen Daten in späteren Strafverfahren als Beweismittel verwertet werden können. Frage ist, ob den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Form der "Prävention durch Repression" zusteht. Darüber hinaus werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen beleuchtet, die mit Blick auf Regelungsdichte, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit an eine risikovorsorgende Videoüberwachung zu stellen sind.
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 17
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S. 688-697