Risikovorsorgende Videoüberwachung. Eine unzulässige Vermengung präventiver und repressiver Polizeitätigkeit?

Kohlhammer
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Kohlhammer

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Stuttgart

item.page.language

item.page.issn

0029-859X

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 622 ZB 1139

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Polizeigesetze enthalten Ermächtigungen zur Videoüberwachung, die potenzielle Störer im Vorfeld der Entstehung einer konkreten Gefahr von gefahrverursachendem Verhalten - insbesondere der Begehung von Straftaten - abhalten sollen. Die abschreckende Wirkung dieser Maßnahmen beruht nicht zuletzt darauf, dass die erhobenen Daten in späteren Strafverfahren als Beweismittel verwertet werden können. Frage ist, ob den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Form der "Prävention durch Repression" zusteht. Darüber hinaus werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen beleuchtet, die mit Blick auf Regelungsdichte, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit an eine risikovorsorgende Videoüberwachung zu stellen sind.

Description

Keywords

Journal

Die Öffentliche Verwaltung

item.page.issue

Nr. 17

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 688-697

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries