Regionale Kassenstrukturplanung. Ein Konzept für die Regionalisierung der Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.
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1990
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Aufgabe einer regionalen Kassenstrukturplanung ist es, durch eine bestmögliche Anteilsmischung der verschiedenen Kassenarten in den Raumordnungsregionen die Wirkungen der Krankenkassen für die Regionalentwicklung zu optimieren. Voraussetzung hierfür ist zunächst eine Bestandsaufnahme darüber, welche Anteile die einzelnen Krankenkassen in den jeweiligen Regionen an den wichtigsten Funktionsbereichen der Krankenversicherung haben. Voraussetzung für eine regionale Kassenstrukturplanung sind demnach Erhebungen über die Anteile der verschiedenen Kassenarten an den Mitgliedergruppen und deren Gesundheitsbedarf in einer Region, an den Leistungsausgaben, Beitragseinnahmen und Finanzierungsgrundlagen der Krankenversicherung in einer Region, aber auch an den Kapitalanlagen, Investitionsfunktionen und Finanzierungssalden der Krankenversicherung in einer Region. Zur Festlegung zukünftiger bestgeeignetster Anteile der Krankenkassen in einer Region, zur Entwicklung optimaler Kassenmixes für die jeweiligen Regionstypen ist es außerdem erforderlich, die spezifischen Regionaleffekte der einzelnen Krankenkassen herauszuarbeiten. So können Betriebskrankenkassen stärker als andere Kassenarten die Lohnkosten einzelner Unternehmen, Produktionen und Branchen in einer Region und damit auch von Regionen insgesamt vergünstigen. - (n.Verf.)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1990), H. 2/3, S. 129-142, Lit.