Zwischenbilanzen zu Tempo 30. Betrachtungen eines Beobachters.
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1988
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ZZ
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IRB: Z 629
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Zusammenfassung
Von der zunächst zeitlich befristeten Möglichkeit, Tempo-30-Zonen einzurichten, wurde und wird von den Städten relativ rege Gebrauch gemacht, u.a. auch wegen eines nicht unerheblichen Drucks von Bürgern und Politikern. Auf zwei Veranstaltungen des BMBau und der BASt Anfang 1988 wurde über bisher vorliegende Erfahrungen berichtet. Der Autor bemängelt, dass dabei häufig die Grenzen zwischen Wunschvorstellung, kaum gesicherten und relativ gut abgesicherten Untersuchungsergebnissen verwischt wurden und dass der Blick für die Gesamtproblematik Stadtverkehr teilweise verloren gegangen zu sein scheint. So wird z.B. gezeigt, dass Tempo-30-Regelungen vornehmlich dort zum Einsatz kommen (können), wo lediglich geringe Anteile der Unfälle mit Personenschäden und nur ca. 15-20% der Fußgängerunfälle auftreten, so dass das aufgrund der kleinen Stichproben ohnehin nur schwach gesicherte Argument der Verbesserung der Verkehrssicherheit stark relativiert wird. Gewarnt wird auch davor, auf Druck "Alibibeschilderungen" aufzustellen, die die Glaubwürdigkeit von Verkehrsbehörden abbauen. Eine generelle Lösung mit Tempo 30 in der Gesamtstadt bei besonderer Beschilderung eines sog. Vorbehaltsnetzes mit Tempo 50 bietet zwar gewisse Vorteile bezüglich des Abbaues des öffentlichen Drucks auf die Verwaltungen und des Aufwandes, ist bezüglich der Wirkungen jedoch kaum abzuschätzen und würde emotionale Auseinandersetzungen auf die Ebene des Vorbehaltsnetzes verlagern. (-z-)
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Straßenverkehrstechnik, Bonn 32(1988), Nr.2, S.45-47, Tab.