Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bergrecht.

Boorberg
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Boorberg

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Stuttgart

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ZLB: 2005/1280
DST: S 400/267

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DI
RE

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Abstract

Auf der Basis des Bundesberggesetzes (BBergG) findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben im Bergbau zum einen aufgrund des Sonderbetriebsplanverfahrens, das auf die Moers-Kapellen-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurückgeht, statt. Zum anderen ist für bestimmte Vorhaben in den §§ 52 Abs. 2a, 57a-c BBergG ein obligatorisches Rahmenbetriebsplanverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt worden. Die Autorin geht der Frage nach, welche Anforderungen an die unterschiedlichen Beteiligungsverfahren im Zusammenhang mit Kohlenabbauvorhaben zu stellen sind und welche Wirkungen sich aus der Beteiligung ergeben. Weiterhin prüft sie, in welchem Verhältnis die einzelnen Beteiligungsverfahren zueinander stehen. Unter anderem wird für den Bereich des Braunkohlentagebaus dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Durchführung eines Braunkohlenplanverfahrens die anschließende Durchführung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich macht. difu

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270 S.

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Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht; 43