Änderungen im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen. Der Verkehrsausschuß des Bundestages tauschte Prioritäten im Gesamtwert von 900 Mio DM aus.
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BBR: Z 338
IRB: Z 456
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Zusammenfassung
Der Finanzrahmen des Bundeshaushalts erlaubt bis 1985 nur eine Durchführung der Projekte mit höchster Dringlichkeit des Bedarfsplans für den Ausbau der Bundesfernstraßen 1976 -1985. Den Ersuchen der Bundesländer nach Höherstufung landesspezifisch bedeutsamer Straßenprojekte mußten gleichwertige Rückstufungen gegenüberstehen, wobei dieser Ausgleich innerhalb eines jeden Landes geschaffen werden mußte. Der Verkehrsausschuß des Bundestages hat die Änderungswünsche der Länder zu berücksichtigen versucht und dabei Prioritäten im Gesamtwert von 900 Mio DM ausgetauscht. Allen Aufstufungswünschen konnte dabei naturgemäß nicht Rechnung getragen werden. Bundestag und Bundesrat werden sich im Mai 1976 mit den Änderungen des Ausbauplans der Bundesfernstraßen beschäftigen. Am Gesamtvolumen des 10-Jahres-Programms mit 37 Mrd. DM für Erweiterungsinvestitionen und 22 Mrd. DM für Ersatzinvestitionen wird sich nichts ändern.
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Verkehrsbedarf, Planung, Fernverkehrsstraße, Straßenbau, Investition
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Straße und Wirtschaft, Wiesbaden 23 (1976), 3/4, S. 4-5, Tab.
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Verkehrsbedarf, Planung, Fernverkehrsstraße, Straßenbau, Investition