Die Esslinger Bürgerprozesse. Eine Untersuchung der innerstädtischen Auseinandersetzungen in den letzten Jahren der Reichsunmittelbarkeit unter besonderer Berücksichtigung rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hintergründe. Zugleich ein Beitrag zur Rechtsgeschichte der schwäbischen Reichsstädte im 18. Jahrhundert.
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1987
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SEBI: 87/2467
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"Die Reichsstädte sind verknöchert, spießbürgerlich, sie haben sich selbst überlebt, sind der politische Verwesungsstoff des Reiches, lediglich ein Schutzwall für kleinliches, borniertes, verzopftes Spießbürgertum mit starken klassenherrschaftlichen Mißbräuchen aller Art" (S.1f.). Diese und ähnliche Bezeichnungen waren bis vor wenigen Jahren charakterisierend für die geschichtliche Beschreibung der Reichsstädte in der Zeit zwishcen dem westfälischen Frieden und dem Ende ihrer politischen und rechtlichen Selbständigkeit. Demzufolge existieren wenige Untersuchungen über die Verhältnisse in den Reichstädten nach 1648. Für die Entwicklung Esslingens kommt den karolingischen Verfassungsänderungen des Jahres 1552 entscheidende Bedeutung zu. An die Stelle von zugunsten der Zünfte orentierten "Regimentsordnungen" trat durch eine Verfassungsänderung ein verkleinerter, obligarchisch strukturierter Rat. Eine Veränderung bei den Ratsstellen fand fast nur noch beim Todesfall eines Ratsmitglieds statt. In diesem Rahmen sind nach Ansicht des Autors auch einige der Hauptursachen für die von ihm detailliert beschriebenen innerstädtischen Auseinandersetzungen zu suchen. Vergleichend wird die Situation in 17 weiteren schwäbischen Reichsstädten im 18.Jahrhundert dargestellt. chb/difu
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Tübingen: (1987), IX, 436 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1986)