Der Staat als Konzernunternehmer. Die Bundesrepublik Deutschland als herrschendes Unternehmen im Sinne des Rechts der verbundenen Unternehmen.
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SEBI: 84/2291
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DI
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Abstract
Ziel der Untersuchung ist, angeregt durch die Veba-Gelsenberg-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. 10. 1977, die mit den Beteiligungen des Staates an privaten Unternehmen verbundenen Probleme aufzuzeigen und nachzuweisen, daß der Staat wie jeder private Unternehmensaktionär dem Recht der verbundenen Unternehmen (Pargr.Pargr. 291-338 AktienG) zu unterstellen ist.Nach einer Einführung in die Problematik der Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an Kapitalgesellschaften wird die Unternehmenseigenschaft der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der aktienrechtlichen Unternehmensbegriffe herausgearbeitet.Soweit die im Recht der verbundenen Unternehmen enthaltenen Normen den Schutz der abhängigen Gesellschaft, ihrer außenstehenden Aktionäre und Gläubiger bezwecken, hat sich in der Untersuchung gezeigt, daß diese Normen ohne größere Kollisionsprobleme mit öffentlich-rechtlichen Normen auf die Bundesrepublik Deutschland anwendbar sind.Entsprechendes gilt für die Anwendung der an einen wirtschaftlichen Verbund zweier oder mehrerer Unternehmen anknüpfenden Rechnungslegungsvorschriften und die Pflicht des herrschenden Unternehmens, einen Abhängigkeitsbericht zu erstellen, während die Rechte der Bundesrepublik aus den Pargr.Pargr. 308 und 311 AktienG durch die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung begrenzt werden. chb/difu
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Konzern, Unternehmer, Staatsunternehmen, Aktiengesellschaft, Aktienrecht, Aktiengesetz, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Recht, Wirtschaft
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Köln: Heymann (1983), XX, 198 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1983)
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Konzern, Unternehmer, Staatsunternehmen, Aktiengesellschaft, Aktienrecht, Aktiengesetz, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Recht, Wirtschaft
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Schriften zum Wirtschafts-, Handels-, Industrierecht; 28