Das Recht der amerikanischen Gemeinden auf Selbstverwaltung, die Inanspruchnahme von Grundrechten und auf Eigentumsschutz.

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SEBI: 79/5620

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Das eigentliche Ziel der Arbeit ist es, die Grundrechtsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Körperschaften im amerikanischen Recht zu untersuchen. Da das amerikanische Recht jedoch eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit unterschiedlicher Ausgestaltung kennt, beschränkt sich der Autor auf die Darstellung der kommunalen Gebietskörperschaften und versucht hinsichtlich ihrer Grundrechtsfähigkeit aus der Sicht des amerikanischen Verfassungsrechts allgemeine Aussagen abzuleiten, die aber im wesentlichen für die kommunalen Gebietskörperschaften bedeutsam sind. Die Untersuchung versteht sich weniger als eine Rechtsvergleichung und beschränkt sich daher auf die Darstellung des amerikanischen Verfassungs- und Kommunalrechts einmal im Hinblick auf den Zweck der Grundrechte, ihre Adressaten und den Umfang ihres Schutzbereichs und andererseits unter dem Gesichtspunkt staatlicher Organisationsgewalt, der staatlichen Organisationsbereiche und deren Kompetenzen.hw/difu

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Grundrechtsfähigkeit, Gemeinde, Selbstverwaltung, Kommunalrecht, Verfassungsrecht

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Heidelberg: (1978), XXVI, 236 S., Lit.

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Grundrechtsfähigkeit, Gemeinde, Selbstverwaltung, Kommunalrecht, Verfassungsrecht

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