Die Bedeutung der Landesraumordnung für den Ausbau der Übertragungsnetze.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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RE

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Abstract

Für einige wenige der länderübergreifenden Vorhaben zum Stromnetzausbau wurde durch eine Ergänzung des BBP1G eine Erdverkabelungspflicht eingeführt. Das Gros der Trassen wird hingegen in Form von Freileitungen auszuführen sein, für die keine bundesweit gültigen Mindestabstände zu Wohnbebauung existieren. Einige Bundesländer versuchen, dieser Situation durch landesplanerische Vorgaben zu begegnen. Solche Festlegungen können indessen für die länderübergreifenden Leitungsprojekte zu Konflikten mit der laut § 15 Abs. 1 Satz 2 NABEG grundsätzlich vorrangigen Bundesfachplanung führen. Der Gehalt dieser Norm und die in der Literatur zum Teil unternommenen Versuche ihrer weitgehenden Relativierung werden schwerpunktmäßig untersucht und Letztere abgelehnt. Außerdem analysiert der Beitrag die wichtigsten der einschlägigen Landesplanungen einschließlich der jüngsten Fortschreibung des LEP Bayern.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 11

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S. 361-372

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