Der U3-Ausbau kommt (zu) langsam voran.

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
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Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

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DE

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Dortmund

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1436-1450

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Abstract

Durch das Kinderfördergesetz (KiFöG) wurde das SGB VIII zum 1. Januar 2009 u.a. dahingehend geändert, dass ab 2013 auch Kinder im Alter von 1 und 2 Jahren einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot haben werden. Bund, Länder und Kommunen haben sich im Lichte dieses Ziels darauf verständigt, dass für die Umsetzung dieses Anspruchs im Bundesdurchschnitt mindestens eine Inanspruchnahmequote von 35% erreicht werden muss. Die Daten der KJH-Statistik vom 15. März 2008 markieren somit die Startlinie dieses KiFöG-Ziels. In dem Beitrag werden die wichtigsten Eckwerte des bisherigen und zukünftigen Ausbaus dargestellt.

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KomDat-Jugendhilfe

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Nr. 1 (März)

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S. 14-15

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