Der Beigeordnete. Amt und Rechtsstellung in der geschichtlichen Entwicklung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 78/4951
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Beigeordnete übt in der Gemeindeverwaltung selbständig und unmittelbar wesentliche Leitungsfunktionen aus und bestimmt dadurch in entscheidendem Maße ihre Tätigkeit. Die Gemeindeordnungen in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland erklären den Beigeordneten als Vertreter des monokratischen Gemeindevorstehers, in Hessen darüberhinaus auch als des Magistrats als kollegialen Gemeindevorstandes. Mit diesem Beigeordneten sind auch die zur Wahrnehmung leitender gemeindlicher Verwaltungsaufgaben berufenen Organwalter in den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern weitgehend vergleichbar. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, Entstehung und Wandlungen dieser Rechtsfigur ausgehend von den Anfängen städtischer Verwaltung bis zur Deutschen Gemeindeordnung von 1935 darzustellen. wd/difu
Description
Keywords
Beigeordneter, Gemeindeverwaltung, Gemeindeverfassung, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Göttingen: Schwartz (1978), XXV, 320 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1977)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Beigeordneter, Gemeindeverwaltung, Gemeindeverfassung, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte