Schadensersatzansprüche des Gewinners eines Architektenwettbewerbs für ein kommunales Bauvorhaben.
Winkler & Stenzel
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Datum
2004
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Herausgeber
Winkler & Stenzel
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Burgwedel
Sprache
ISSN
1437-417X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Laut Urteil des BGH vom 27.5.2004 berechtigt ein wichtiger Grund, der eine Gemeinde, die einen Architektenwettbewerb für ein öffentliches Bauvorhaben durchgeführt hat, sich von der Zusage zu lösen, dem Preisträger weitere Architektenleistungen für das Objekt zu übertragen. Ein wichtiger Grund kann dann vorliegen, wenn wirtschaftliche Gründe - etwa weil einkalkulierte Subventionen nachträglich gestrichen werden oder Steuereinnahmen wegbrechen - es erforderlich machen, von der Verwirklichung des preisgekrönten Entwurfs abzusehen und sich für einen alternativen Entwurf zu entscheiden, welcher in der neuen Situation realisierbar erscheint. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Stadt und Gemeinde interaktiv
Ausgabe
Nr. 7/8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 307