Schadensersatzansprüche des Gewinners eines Architektenwettbewerbs für ein kommunales Bauvorhaben.

Winkler & Stenzel
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Datum

2004

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Herausgeber

Winkler & Stenzel

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Burgwedel

Sprache

ISSN

1437-417X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Laut Urteil des BGH vom 27.5.2004 berechtigt ein wichtiger Grund, der eine Gemeinde, die einen Architektenwettbewerb für ein öffentliches Bauvorhaben durchgeführt hat, sich von der Zusage zu lösen, dem Preisträger weitere Architektenleistungen für das Objekt zu übertragen. Ein wichtiger Grund kann dann vorliegen, wenn wirtschaftliche Gründe - etwa weil einkalkulierte Subventionen nachträglich gestrichen werden oder Steuereinnahmen wegbrechen - es erforderlich machen, von der Verwirklichung des preisgekrönten Entwurfs abzusehen und sich für einen alternativen Entwurf zu entscheiden, welcher in der neuen Situation realisierbar erscheint. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Stadt und Gemeinde interaktiv

Ausgabe

Nr. 7/8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 307

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen